top of page

WEG- Verwaltung

WEG-Verwaltung

Nur durch eine fachgerechte Verwaltung wird das Immobilienvermögen zu einer sorgenfreien Angelegenheit. Das Wohnungseigentumsgesetz beschreibt die Aufgaben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Diese gesetzlichen Bestimmungen werden von Welz Immobilien selbstverständlich berücksichtigt und dienen als Grundlage für ein umfassendes Leistungsangebot.

Das Eigentum an einer Wohnung (Sondereigentum) in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Treppenhaus) und das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (Teileigentum), wird durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

 

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz kann ein Hausverwalter für eine Wohneigentumsanlage nicht ausgeschlossen werden. Ein Miteigentümer kann als Verwalter agieren oder - ein professioneller Hausverwalter wird beauftragt. Durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss kann die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestimmen. Dieser wird für maximal fünf Jahre beauftragt und kann danach wiedergewählt werden. Zusätzlich kann die Eigentümergemeinschaft dem gewählten Verwalter in unterstützender und kontrollierender Funktion einen Verwaltungsbeirat zur Seite stellen.

 

Zum Aufgabenbereich des Hausverwalters gehören z.B. die Vorbereitung der Wohnungseigentümerversammlung, die Umsetzung von Beschlüssen, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, die Vertretung in rechtlichen Fragen und die Erstellung eines Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung. Ebenfalls kümmert er sich um die Einhaltung der Hausordnung, um Maßnahmen zur Instandhaltung und auch um Versicherungsangelegenheiten, die die Wohneigentumsanlage betreffen.

bottom of page